CO2 – Ausgleichs- und Teuerungsrate

Aktuell wird die CO2-Ausgleichs- und Teuerungsrate in den Grundpreis eingerechnet und nicht gesondert ausgewiesen* (aktualisiert am 01.03.2024)
*ausgenommen laufende Objektbaustellen (Rate auf Objektdauer fixiert)

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Auf Geräte/Kies/Granit sowie Betonwaren und Natursteinprodukte wird kein Energiekostenzuschlag mehr verrechnet (ab 01.03.2023)

Wissenswertes & Links

Ihre Ansprechperson

Manuel StuhlbergerMischmeister / Disposition Beton
Tel. +43 (0)7273/6265
Florian PfoserMischmeister / Disposition Beton
Tel. +43 (0)7273/6265

Weitere Informationen:

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