Am 24. Mai 2018 wurde der Firma Hans Arthofer mittels Bescheides die montanrechtliche, wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung  zum Neuaufschluss einer Kiesgrube erteilt.

Das vorgelegte Projekt wurde wie eingereicht bewilligt und es gab aus fachlicher Sicht von allen Seiten grünes Licht.

Gegen den montanrechtlichen sowie den wasserrechtlichen Bescheid gab es seitens der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau innerhalb der vierwöchigen Frist eine Beschwerde am Landesverwaltungsgericht.

Am 18.12.2018 kam es dann zu einer mündlichen Verhandlung in Linz, in der sämtliche Einwände gegen unser Projekt mit den Sachverständigen des Landes OÖ abgehandelt wurden. Das Landesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Beschwerde abzuweisen war und am 23.01.2019 langte das Urteil „Im Namen der Republik“ bei uns ein.

Das Recht zur Einbringung einer ordentlichen Revision ist aufgrund der Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig.

Sollte bis 20.02.2019 keine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlangen, wird die Firma Hans Arthofer erstmals in ihrer Geschichte über eine Kiesgrube auf eigenem Grund und Boden zurückgreifen können.

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